Vorschriften

Niederlande (NL)

Ausnahme für Sondertransporte erforderlich für (unteilbare Ladung):

Breite; 3,00 Meter
Länge; 22,00 Meter
Höhe; 4,00 Meter
Masse; 50,00 Tonnen

Belgien (BE)

Ausnahmegenehmigung für den Transport erforderlich für:

Breite; 2,55 Meter
Länge; 16,50/18,75 Meter
Höhe; 4,00 Meter
Masse 44,00 Tonnen
bei Masse; 44,00 Tonnen und Höhe; Autobahnen dürfen ab 4,30 m nicht befahren werden.

Frankreich (FR)

Genehmigungen/Ausnahmen erforderlich für (unteilbare Ladung):

Breite; 2,55 Meter
Länge; 16,50/18,75 Meter (Auflieger/Anhänger)
Höhe; 4,00 Meter
Masse; 44,00 Tonnen (5 Achsen)

Deutschland (DE)

ACHTUNG: Sehr abhängig von Zugmaschine und Auflieger-/Anhängermodell (Achsabstände, Achsanzahl, Abmessungen, etc.)

Genehmigungen/Ausnahmen erforderlich für (unteilbare Ladung):
Breite; 2,55 Meter
Länge; 19,50/20,75 Meter (Auflieger/Anhänger*)
Höhe; 4,00 Meter
Masse; 40,00 Tonnen (4 Achsen)

Achslasten überschreiten
*Die angegebene Länge beinhaltet den maximalen Überhang von 3 m bei einer maximalen Durchfahrt von 100 km.
Die Länge hängt stark von der Belastung und der Art der Kombination ab. Bei Fragen oder Unsicherheiten können Sie sich gerne an uns wenden.

Ausnahmegenehmigung (Ausnahmegenehmigung) §70 StVZO
Fahrzeugkombination entspricht nicht den in der StVZO angegebenen Maßen/Masse/Achslasten. (kann sowohl eine leere als auch eine beladene Fahrzeugkombination sein)
Befreiung §70 StVZO kann nur in Verbindung mit einer Erlaubnis §29 StVO genutzt werden

Erlaubnis (Erlaubnis) §29 (3) StVO + Ausnahmegenehmigung (Ausnahmegenehmigung) §70 StVZO
Fahrzeugkombination entspricht nicht den in der StVZO angegebenen Maßen/Masse/Achslasten.
Die Last ist nicht zu groß oder zu schwer.

Ausnahmegenehmigung §46 (1) StVO
Wenn die Last von den gesetzlichen Maßen und Gewichten abweicht.

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